Fahrradverkehr

Grünpfeil, Fahrradzonen, Überholverbot und Haifischzähne

Grüne wollen Neuregelungen der StVO zugunsten des Radverkehrs in Bamberg sofort umsetzen

„Wenn schon mal der seltene Fall eintritt, dass aus dem Bundesverkehrsministerium gute Anregungen kommen, dann sollte man zugreifen“, meint Christian Hader, Vorstandsmitglied und ab Mai Stadtrat von GRÜNES BAMBERG. Er bezieht sich auf Neuregelungen in der Straßenverkehrsordnung, die am 28. April 2020 in Kraft treten sollen.
Eine der Neuheiten ist sogar eng mit Bamberg verbunden: Der Grünpfeil für rechts abbiegende Radler*innen. Aufgrund einer Initiative der Grünen-Stadträtin Kiki Laaser wurde Bamberg zu einer Modellversuchsstadt, wo an fünf Ampelkreuzungen ein Grünpfeil angebracht wurde. Die Ergebnisse, nicht nur in Bamberg, sondern bundesweit, waren so positiv, dass der Grünpfeil nun in der StVO verankert wird und in jeder Kommune einsetzbar ist. Hader und die verkehrspolitische Sprecherin der grünen Stadtratsfraktion, Petra Friedrich, wollen die Stadtverwaltung beauftragen, alle Ampelkreuzungen zu überprüfen, ob sie mit einem Grünpfeil ausgestattet werden können. Hader freut sich über die gelungene und nun auch ministeriell abgesegnete Beweisführung, „dass ein Grünpfeil für Radfahrende keine Unfallgefahr darstellt, sondern vielmehr den Radverkehr beschleunigt und belohnt.“
Neu führt die StVO so genannte Fahrradzonen ein, analog zu den bekannten Tempo-30-Zonen, aber mit eigenem Verkehrsschild. Hier gelten dann die Regeln wie in Fahrradstraßen: Radfahrende haben Vorrang, Autos dürfen höchstens 30 km/h fahren. Die Grünen beantragen, zeitnah das gesamte Haingebiet als Fahrradzone auszuweisen und wollen weitere Gebiete prüfen. Dabei ist Friedrich und Hader wichtig, darauf hinzuweisen: „Fahrradzone heißt nicht, dass dann kein Auto mehr ins Hainviertel fahren darf. Autoverkehr ist völlig unverändert erlaubt, er muss nur den Vorrang des Radverkehrs beachten.“
Eine weitere Neuerung: Generell und überall gilt künftig, dass Autos beim Überholen von Radfahrenden einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten müssen. Die Kommune kann an Straßen, wo dies durchgängig schlecht möglich ist bzw. aus Sicherheitsgründen geboten scheint, ein Überholverbot verhängen, das durch ein Verkehrsschild gekennzeichnet wird. Die Grünen halten dies in der Langen Straße ebenso wie in den Bahnunterführungen für angebracht und wollen es auch für zahlreiche andere Stellen prüfen, wie etwa am Heinrichsdamm zwischen Marien- und Luitpoldbrücke. Eine gezielte Befragung von Radfahrenden soll helfen, solche Straßenzüge ausfindig zu machen.
So genannte „Haifischzähne“ soll es nach grüner Vorstellung künftig zur Sicherung von Radwegen an Kreuzungen und Einmündungen geben. Es sind auf der Fahrbahn aufgemalte spitze Dreiecke, die z.B. aus den Niederlanden bekannt sind. Sie sollen den abbiegenden Autoverkehr auf den Vorrang eines Radweges aufmerksam machen.
Mit einer Aufklärungskampagne wollen die Grünen die Maßnahmen schließlich begleiten, „damit möglichst viele Verkehrsteilnehmende diese möglichst schnell verinnerlichen“. Bekannt sein sollte ihrer Meinung nach etwa, dass Parken auf Geh- und Radwegen künftig ein Bußgeld von bis zu 100 Euro kosten und einen Punkt in Flensburg einbringen kann, dass das Halten auf Radfahr-Schutzstreifen gänzlich verboten ist, aber auch dass Radfahrende beim Radeln auf dem Gehweg unter Umständen 100 Euro Bußgeld berappen müssen. „Mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn Nebeneinanderfahren ist künftig überall gestattet“, sagt Christian Hader, „solange damit niemand behindert wird, also noch genug Platz zum Überholen ist.“

sys

Ein Überblick, was sich für den Radverkehr alles ändert:
https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Presse/Dateien_fuer_die_Pressearbeit/011_20__16.03._StVO_Das_hat_sich_geaendert.pdf

Informationen des Bundesverkehrsministeriums zur StVO-Novelle:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html

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