Finanzen

Geschäftsordnung des Bamberger Stadtrats ist für Aufklärung rund um Sonderzahlungen nicht relevant

Die Fraktion CSU/BA fordert, die Geschäftsordnung des Stadtrats zu ändern, um damit schnellere Akteneinsicht in den Prüfbericht zu erreichen.

Dazu nimmt die Fraktion Grünes Bamberg wie folgt Stellung:

Die CSU/BA behauptet, dass die im Juni 2020 verabschiedete Geschäftsordnung des Stadtrats die Einsichtnahme in den Prüfbericht des Kommunalen Prüfverbands KPV behindert, und will sie deshalb ändern.

Die Behauptung ist nicht zutreffend: Es müssen vielmehr Bestimmungen der Bayerischen Gemeindeordnung und des Datenschutzes sowie des Schutzes von Persönlichkeitsrechten beachtet werden. Daraus resultierende Vorgaben können eine Einsichtnahme einschränken. Diese gesetzlichen Regelungen sind jedoch nicht von der kommunalen Ebene gesetzt.

Die CSU/BA kritisiert, dass die im Juni 2020 beschlossene Geschäftsordnung des Bamberger Stadtrats generell die Akteneinsicht erschwert im Vergleich zu früheren Jahren. Dies sei die Schuld von Grün-Rot.

Dazu ist zu sagen:
1. Die Behauptung ist nicht zutreffend: Die jetzt gültige Regelung zu Akteneinsicht und Auskunftsrechten entspricht im Wesentlichen der Geschäftsordnung, die bis zur letzten Kommunalwahl galt und unter der Ägide von Schwarz-Rot verabschiedet worden war. Einsichtnahmen von Stadtratsmitgliedern sind im Vergleich zu früher nicht erschwert worden!
2. Die CSU/BA hat in der Beratung zur Geschäftsordnung zwar mehrere Änderungsanträge gestellt, keinen einzigen aber zu dem Themenkomplex der Akteneinsicht bzw. des Auskunftsrechts.

Was die Überwachung von in KPV-Prüfberichten beanstandeten Vorfällen angeht, kommt eine tragende Rolle generell dem Rechnungsprüfungsausschuss RPA zu. Da durch den vorigen Prüfbericht (aus dem Jahr 2013) bereits ähnliche Fälle bekannt geworden waren, hätte hier schon früher genauer nachkontrolliert und Akteneinsicht genommen werden müssen. Hier hat das Controlling versagt. Bis 2020 waren die verantwortlichen Vorsitzenden des RPA immer Stadträte der CSU-Fraktion: StR Dr. Heller und StR Neller. Dass es also bereits lange vor dem Jahr 2020 Versäumnisse gab, die wesentlich von CSU-Stadträten mit zu verantworten sind, ist offensichtlich. Selbstkritik wäre angebracht. Einer Selbstkritik müssen sich allerdings ebenso alle anderen Vertreter*innen im Rechnungsprüfungsausschuss unterziehen. Das tun auch wir von der grünen Fraktion.

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