Zweckentfremdungssatzung wichtiger Hebel für bezahlbares Bamberg
Im heutigen Bausenat (Mittwoch, 2.7.2025) wird ein Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg zu den Themen „Zweckentfremdungssatzung“ und „immer mehr Ferienwohnungen im Sand“ behandelt. Bekanntlich wurde die vom Stadtrat beschlossene Zweckentfremdungssatzung im Jahr 2022 gerichtlich kassiert und liegt seither auf Eis. Daran soll sich nach dem Willen der Stadtverwaltung auch nichts ändern. Zu kompliziert, zu aufwändig und zu risikoreich wäre es, eine neue Satzung zu erlassen – so könnte man die vom Rathaus ausführlich formulierte Begründung kurz zusammenfassen.
Markus Schäfer, baupolitischer Sprecher der Grünen, will das nicht akzeptieren. Seine Fraktion hatte sich seit Jahren für eine solche Satzung eingesetzt und ist auch nach wie vor davon überzeugt, dass dieses Instrument sinnvoll ist. „Wir haben in Bamberg ein massives Problem mit Wohnraummangel und müssen alle Hebel in Bewegung setzen, um dem entgegen zu wirken. Die Zweckentfremdungssatzung ist einer davon.“ In Richtung Rathaus fragt er: „Hat man die vergangenen drei Jahre ernsthaft nur damit zugebracht, festzustellen, dass man in Sachen Zweckentfremdung lieber untätig bleibt?“
Beim Thema „Ferienwohnungen im Sand“ ist Schäfer ebenso maßlos enttäuscht. Denn auch hier weigert sich die Stadtverwaltung, einen Riegel vorzuschieben. Mittels des Sanierungsrechts könnte sie das aber, ist Schäfer überzeugt. Denn das als Sanierungsgebiet ausgewiesene Areal rund um die Sandstraße habe als Sanierungsziel die Stärkung der Wohnfunktion festgelegt. Ein Antrag auf Umnutzung von Wohnraum zu etwas anderem, z.B. zu einer Ferienwohnung, könne deshalb abgelehnt werden.
Die grüne Fraktion wird deshalb ein „Hände in den Schoß legen“ nicht akzeptieren, wie Schäfer es ausdrückt, und entsprechend Änderungsanträge in der Bausenatssitzung einbringen: Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, erstens eine neue rechtssichere Zweckentfremdungssatzung zu formulieren und zweitens künftig Anträge auf Ferienwohnungen im Sandgebiet sanierungsrechtlich abzulehnen.
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