Die Zuwanderung von Geflüchteten kann die prekäre Pflegesituation entlasten.
Seit 2017 bewerben sich an der Berufsfachschule für Altenpflege (Caritas-Diakonie-Schulträger GgmbH) viele junge Menschen mit Fluchthintergrund für die einjährige Ausbildung zum/zur Pflegefachhelferin bzw. für die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft. Inzwischen haben ca. 50% der Auszubildenden an der Schule einen Flucht- und Migrationshintergrund. Nicht wenige von ihnen befinden sich im laufenden Asylverfahren, der Zugang zur Fachkraftausbildung ist deshalb nach wie vor beinahe unmöglich, ebenso die Erteilung einer Arbeitserlaubnis nach absolvierter einjähriger, schulischer Ausbildung. Die jungen Menschen kommen in der Regel sehr motiviert an die Schule, sie werden gefördert und sozialpädagogisch betreut. In den Einrichtungen der Altenhilfe werden sie gut aufgenommen, von den Bewohnerinnen gemocht. Sie verlassen die Schule gut ausgebildet und mit guten Deutschkenntnissen. Und trotzdem dürfen sie oft nicht arbeiten.
Andererseits fährt der Gesundheitsminister durch Europa und wirbt um junge Menschen, die sich in Deutschland zu Pflegekräften ausbilden lassen sollen. Oft sind das Länder, in denen selbst Fachkräftemangel herrscht.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Ausbildungsgesetzes am 1. Januar 2020 wird sich die Situation noch verschärfen. Dann brauchen auch Auszubildende in der einjährigen Ausbildung einen Ausbildungsvertrag und damit die Genehmigung der Ausländerbehörden.
Die Kommune kann keine bestehenden Gesetze ändern, sich jedoch beispielsweise über Städtetag und Gemeindebund dafür einsetzen. Und was sie heute schon tun kann: über die Ausländerbehörde der Stadt den vorhandenen Spielraum weitestgehend ausnutzen, um Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnisse zu erteilen.
Ulrike Sänger (Listenplatz 5)
arbeitet an einer Schule für Pflegeberufe
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