Auch in Bamberg gilt jetzt Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen
Ein Umwandlungsverbot von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen gilt seit 01. Juni auch in Bamberg. Dies bestimmt eine entsprechende Verordnung des Freistaats Bayern, die von der grünen Bamberger Landtagsabgeordneten Ursula Sowa allerdings als zu lasch kritisiert wird.
Betroffen sind in Bayern Mehrfamilienhäuser mit mehr als zehn Wohnungen. Wenn die Hauseigentümer die dort befindlichen Wohnungen einzeln verkaufen wollen, steht das ab sofort unter dem Genehmigungsvorbehalt der Stadt Bamberg. Der Verkauf muss also beantragt und genehmigt werden. Dass die Regelung auch für Bamberg gilt, liegt daran, dass der Freistaat der oberfränkischen „Schwarmstadt“ einen angespannten Wohnungsmarkt bescheinigt hat, zusammen mit 49 weiteren Städten in Bayern.
„Ein stumpfes Schwert, das die CSU-Staatsregierung auch noch in Zeitlupe gezogen hat“, beurteilt die baupolitische Grünen-Sprecherin Ursula Sowa die Maßnahme. Der Schutz und Erhalt von Mietwohnungen sei wichtig, insofern ziele die Regelung zwar in die richtige Richtung. „Aber dass das Umwandlungsverbot nur für so große Häuser mit mindestens elf Wohnungen gilt, ist viel zu lasch“, sagt Sowa.
Sie stimmt in diesem Punkt beispielsweise mit dem Münchner Oberbürgermeister Reiter überein, der die Genehmigungspflicht ab fünf Wohnungen fordert. „Gerade auch für Bamberg, mit noch viel kleinteiligerer Wohnungsbebauung als München, wäre eine niedrigere Grenze nötig, um überhaupt zu wirken.“
Was Sowa und Reiter fordern, wäre möglich gewesen. Grundlage für die bayerische Verordnung ist nämlich das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes, das jedoch den Ländern einen Spielraum in der Umsetzung offen lässt. Laut dem Gesetz hätte Bayern ein Umwandlungsverbot schon ab fünf Wohnungen einführen können.Außerdem kritisiert Sowa das „CSU-Schneckentempo beim Mieterschutz“. Denn das Baulandmobilisierungsgesetz gilt seit Juni 2021, stammt also noch von der alten Bundesregierung der schwarz-roten Koalition. „Bayern hat sage und schreibe zwei Jahre gebraucht, um das Instrument umzusetzen“, stellt Sowa fest. Und das, wo die Regelung noch nicht einmal zwei Jahre gelten wird, denn das zugrundeliegende Bundesgesetz befristet sie auf Ende 2024.
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