Grüner Stadtvorstand kritisiert Schnellverfahren gegen Klimaaktivist:innen in Bamberg

Stellungnahme des Stadtvorstands von Grünes Bamberg zum Verfahren gegen Aktivist:innen der Gruppe „Letzte Generation“ am 6./7. Juli in Bamberg:

Losgelöst von der Bewertung der Protestform der Gruppe „Letzte Generation“ sind wir sehr besorgt über die Eile der Justiz im Verfahren gegen die Aktivist:innen. Es stellt sich die Frage, warum der Prozess vor dem Amtsgericht Bamberg unbedingt in einer Marathonsitzung bis mitten in die Nacht hinein durchgezogen werden sollte. Zwei Angeklagte hatten dabei keine anwaltliche Begleitung. 

Dass die Klimablockade stattgefunden hat, ist unstrittig. Ob eine strafbare Nötigung vorliegt, ist aber nicht so leicht zu beantworten.

Juristenvereinigungen wie der „Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein“ und die „Neue Richtervereinigung“ kritisieren daher diese Art von Gerichtsverfahren für Klimablockaden. Schließlich gibt es dazu mittlerweile eine Reihe von Urteilen, nach denen jeder einzelne Fall ausführlich geprüft werden muss. Ein Schnellverfahren mit eingeschränkten Verfahrensgarantien eignet sich nicht dazu, komplexe Sachverhalte juristisch zu bewerten.

Um das Vertrauen in Justiz und Sicherheitsbehörden zu wahren, müssen mutmaßliche Straftaten konsequent verfolgt werden. Dazu gehört aber eine umfassende Bewertung des konkreten Einzelfalls sowie ausreichend Zeit zur Vorbereitung und Begleitung durch einen Rechtsbeistand. Der Rechtsstaat zeichnet sich nicht durch Schnelligkeit aus, sondern vor allem durch eine ruhige und sorgfältige Abwägung.

Hintergrund:

Fünf Aktivist:innen der Gruppe „Letzte Generation“ hatten am 5. Juli in Bamberg eine Straße mittels einer Klebeaktion für ca. 3 Stunden blockiert. In einem Prozess im „beschleunigten Verfahren“ vor dem Amtsgericht Bamberg am 6. und 7. Juli wurden vier davon wegen Nötigung zu jeweils 40 Tagessätzen verurteilt.

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