Wohnungsmarkt

Meinungsfreiheit siegt!

Grünes Bamberg gewinnt im Gerichtsprozess gegen Bamberger Vermieter Jörg Neumann

Der Anlass für den Prozess liegt mittlerweile fast vier Jahre zurück. Im September 2017 veröffentlichten wir in unserer gaz (grün-alternative Zeitung) Nr. 85 einen Artikel „Geschäftemacherei mit Wohnungsnotlage“. Darin wurde berichtet, wie sowohl bedürftige Wohnungssuchende als auch der Staat von der Immobilienbranche ausgebeutet werden können.

Als Beispiel diente ein junges geflüchtetes Paar, das nach seiner Asyl-Anerkennung dringend auf der Suche nach einer Wohnung war. Jörg Neumann bot ihnen einen Mietvertrag über Räume im Steinweg 9 an, ein ehemaliges Ladengeschäft, das aufgrund fehlender bzw. nicht zu öffnender Fenster für eine Wohnnutzung ungeeignet war. Im Mietvertrag hatte er die Quadratmeterzahl überdies deutlich überhöht angegeben, so dass ein vermeintlich angemessener Quadratmeterpreis für zwei Personen entstand, den das Jobcenter akzeptiert hätte. Jörg Neumann hätte ein gutes Geschäft gemacht, auf Kosten des jungen Paares, das in einer unbewohnbaren „Wohnung“ hätte hausen müssen, und auf Kosten der Allgemeinheit, die für diesen Zustand auch noch die Mietkosten übernommen hätte.

Der Mietvertrag kam nicht zustande. Die gaz aber berichtete über den Fall – um Lücken im System aufzudecken und um zu zeigen, welche Folgen die Wohnungsnot in Bamberg inzwischen hat. Jörg Neumann wurde namentlich genannt.

Dieser jedoch zog im August 2019 vor Gericht. Er fühlte sich von der gaz, die neben der Papierausgabe auch immer online veröffentlicht wird, in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und sah seinen Ruf geschädigt. Er forderte die Löschung des online-Beitrags und den Widerruf der in der gaz enthaltenen Behauptungen.

Im Juli 2020 kam es zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bamberg. Jörg Neumanns Ansprüche wurden in allen Punkten abgewiesen. Daraufhin ging er in Berufung, so dass sich auch noch das Oberlandesgericht mit dem Fall befassen musste. Dieses lehnte jedoch die Berufung ab und stützte ausnahmslos das Landgerichtsurteil.

In seiner Begründung bestätigt das OLG, dass die gaz „unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt“ mit ihrer Berichterstattung gegen das Recht verstoßen hat. Als Zeitung einer Parteigliederung könne die gaz Meinungsfreiheit und Pressefreiheit für sich reklamieren, sie sei Teil der politischen Willensbildung. Das Gericht bestätigt, dass die gaz keine unwahren Tatsachenbehauptungen verbreitet hat, und dass der Kläger Neumann eine Herabsetzung seiner Person nicht „auch nur im Ansatz“ habe belegen können.

Ausdrücklich sagen die Richter, dass die gaz in diesem Fall in Verbindung mit der Person von Jörg Neumann von „skrupellos-ausbeuterische(n) Machenschaften“ schreiben darf, weil dies ein zulässiges Werturteil sei. Neumann müsse sich solch ‚scharfe Formulierung gefallen lassen’, weil sein Verhalten „durchaus nach dem erwartbaren allgemeinen Moralverständnis eher negativ eingeschätzt werden müsste.“

sys

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