Von Juli bis Oktober 2020: Mehr Auftrittsmöglichkeiten während der Corona-Krise im öffentlichen Raum
Der erste Kultursenat der neuen Sitzungsperiode hatte einen erfreulichen Auftakt in einer für die Kulturszene eigentlich unerfreulichen Corona-Krisenzeit. Ein Antrag von Grünes Bamberg, SPD, ÖDP, Volt wurde von der neuen Kulturreferentin Ulrike Siebenhaar spontan als Tischvorlage auf die Tagesordnung gebracht. Das war auch gut so, denn es geht um Maßnahmen, die Kulturschaffenden möglichst schnell zusätzliche Auftritts- und damit Einnahmemöglichkeiten im Freien ermöglichen sollen. Schließlich wurde der Antrag – mit einigen Ergänzungen aus dem Gremium heraus – einstimmig im Senat angenommen.
Im Ergebnis dürfen Staßenkünstler*innen künftig an mehr Orten in der Innenstadt auftreten – neben den bekannten in der Fußgängerzone, Hauptwach- und Kettenbrückstraße nun auch in den Bereichen Austraße, Promenade, Maxplatz, Obstmarkt. Weitere mögliche Orte werden wohlwollend geprüft, ebenso wird es hoffentlich eine reduziert Gebühr geben – da ist die Verwaltung dran.
Insgesamt können statt bisher drei nun acht Kunstschaffende pro Tag auftreten – wobei das sehr weit gefasst ist und neben Musikerinnen z. B. auch Performance-Künstler*innen oder Zauber*innen umfasst. Bis zu sechs Personen darf eine auftretende Kunst-Gruppe umfassen. Zeitlich sind die Auftritte zwischen 9 und 19 Uhr zulässig, Sonntage und kirchliche Feiertage ausgenommen. Regionale Künstler*innen sollen bevorzugt werden, genehmigt werden die Auftrittsorte über das Stadtmarketing und das städtische Amt für Wirtschaftsförderung – digital und online.
Diese Aktion „Sommer der Straßenkunst“ läuft von 15. Juli bis 31. Oktober 2020 und soll nach dem Willen von Kultursenat und Kulturreferentin ein lokales Mini-Konjunkturpaket für Kulturschaffende sein und dabei auch die Wertschätzung und Verbundenheit mit den ansässigen Künstler*innen ausdrücken.
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