Transparenz

Grün setzt erfolgreich auf Transparenz

Stadtverwaltung wird prüfen, wie Abstimmungsverhalten nachvollziehbar gemacht werden kann – Mehrheit aus Grün, SPD, CSU u.a. dafür

Der Bamberger Stadtrat wagt einen weiteren Schritt zu mehr Transparenz. Mit einem Prüfauftrag soll sich die Stadtverwaltung zunächst in anderen Städten nach Möglichkeiten erkundigen, wie das Abstimmungsverhalten bei Stadtratssitzungen von Bürger:innen nachvollzogen werden kann. Die Stadtratsfraktion Grünes Bamberg griff damit einen Antrag aus der Bürgerversammlung auf.

Dieser hatte allerdings beantragt, jede einzelne Abstimmung namentlich zu protokollieren. Das würde einen relativ großen Aufwand während und nach jeder Sitzung mit sich bringen, ist laut Bayerischer Gemeindeordnung so nicht vorgesehen, und wurde daher von der Stadtverwaltung in der Beschlussvorlage für die Vollsitzung abgelehnt.

„Doch das Anliegen ist ja berechtigt“, sagt Grünen-Fraktionsvorsitzender Christian Hader dazu, „die Bürger:innen haben offenbar ein Interesse daran und zweifellos ein Recht darauf, zu erfahren, wie die von ihnen gewählten Mandatsträger:innen entscheiden und abstimmen.“ Deshalb reichten die Grünen einen Änderungsantrag ein, demzufolge im Rathaus nun immerhin geprüft wird, welche Methoden andere Städte für mehr Transparenz nutzen und auf Bamberg übertragbar sein könnten.

Der grüne Antrag fand eine Mehrheit zusammen mit SPD, CSU und anderen, wofür Christian Hader ausdrücklich dankte. Gegen den Antrag stimmten die neun Stadtratsmitglieder von BUB, AfD, BBB und BM.

Als Möglichkeit sehen die Grünen vor allem eine elektronische bzw. digitale Abstimmungsform. Eine solche wird nach ihrer Information bei dem jetzt schon von der Stadt genutzten digitalen Rats- und Bürgerinformationssystem Allris angeboten, könnte als zusätzliches Modul leicht gebucht werden und würde die Abstimmungen für den Sitzungsdienst sogar wesentlich erleichtern. Oder es könnte eine namentlich protokollierte Abstimmung in der Geschäftsordnung verankert werden, wenn diese von einer Mindestzahl von Stadtratsmitgliedern bei bestimmten Tagesordungspunkten beantragt wird.

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