Stadtratsmitglieder, die Care-Arbeit leisten, sollen für Sitzungszeiten mehr Entschädigung bekommen
Was mache ich mit meinem Kind, wenn die Stadtratssitzung am Nachmittag um 16 Uhr beginnt? Diese Frage stellen sich manche, allerdings nicht allzu viele der aktuell amtierenden Stadtratsmitglieder und finden zumeist irgendeine Lösung. Aber wie viele haben sich diese Frage womöglich bereits vor der Kommunalwahl gestellt und dann sicherheitshalber erst gar nicht kandidiert?
Der Stadtrat wird voraussichtlich am heutigen Mittwoch eine kleine Änderung in der Ortssatzung beschließen, die es solchen Müttern und Vätern erleichtert, eine Stadtratsmandat anzunehmen. Dann können Stadträt:innen künftig einen Antrag auf 18 Euro pro Sitzungsstunde im kommunalen Parlament stellen, wenn gleichzeitig Angehörige betreut werden müssen. Dies bezieht sich nicht nur auf Kinder, auch andere versorgungsbedürftigte Personen, etwa alte Menschen oder Menschen mit Behinderung bezieht die Regelung mit ein. Mit den 18 Euro ist es dann möglich, eine externe Betreuung für die Dauer der Sitzung zu engagieren.
Für Andreas Eichenseher von Grünes Bamberg ist das der richtige Schritt hin zu mehr Beteiligung von Menschen, die Care-Arbeit leisten. „Gerade diese Menschen, die so eine wesentliche Säule für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft bilden, müssen besser in der Politik vertreten sein und ihre Perspektive einbringen.“ Der familienpolitische Grünen-Sprecher hat die Neuregelung, die im Ältestenrat auf mehrheitliche Zustimmung traf und nun von der Verwaltung vorgeschlagen wird, selbst ins Rollen gebracht. Er ist Vater von zwei Kindern im Alter von zwei und fünf Jahren. In der Grünen-Fraktion ist die Elternquote ohnehin vergleichsweise hoch: Von elf Fraktionsmitgliedern haben fünf Kinder unter 18 Jahren.
Auch schon bisher konnten Stadtratsmitglieder laut Ortssatzung einen Antrag auf 18 Euro Betreuungsgeld stellen, aber nur dann, wenn sie überhaupt nicht berufstätig waren. Dahinter stand wohl das mittlerweile doch sehr antiquierte Bild von der Hausfrau, die ausschließlich zuhause ist und sich um Großeltern und Kinder kümmert. „Die angepasste Regelung verfolgt klar das zeitgemäße Ziel: Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Politik!“ so Eichenseher.
sys
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